Aktuelle Ausschreibungen/Bekanntmachungen
Rechtliche Grundlagen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Das GWB ist das zentrale Regelwerk des deutschen Kartell-, Wettbewerbs- und Vergaberechts. Es enthält insbesondere die allgemeinen Grundsätze, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Die vergaberechtlichen Regelungen finden sich im Teil 4.
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) enthält grundlegende Bestimmungen zu den Verfahrensvorschriften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und zu den Nachprüfungsverfahren.
Dies gilt sowohl für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen als auch für freiberufliche Leistungen im Oberschwellenbereich.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gilt für Bauleistungen, d.h. grundsätzlich für Arbeiten jeder Art, die der Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage dienen.
Sie gliedert sich in die Teile A (Allgemeine Bestimmungen), B (Allgemeine Vertragsbedingungen) und C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen). Der erste Teil der VOB/A regelt den Unterschwellenbereich, der zweite Teil enthält Regelungen für den Oberschwellenbereich.
Diese Verfahrensordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen, die nicht dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegen, weil ihr geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterschreitet.
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein regelt den grundsätzlichen Anwendungsbereich der Vergaberegelungen in Schleswig-Holstein für den Unterschwellenbereich.
Diese Verordnung regelt die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Baukonzessionen einzuhaltenden Verfahren nebst Ausnahmen und Wertgrenzen.