Schiedsamt
Schiedsmann und stellv. Schiedsmann im Amt Schwarzenbek-Land
Herr Torsten Porschewski
Schiedsmann
Storchenwiese 6
21493 Sahms
Tel.-Nr. 0176 31250804
stellv. Schiedsmann
Bergstraße 4
21493 Sahms
Telefon: 04151 896481
Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
Bei privaten Streitigkeiten
- über vermögensrechtliche Ansprüche,
- sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und
- wegen Verletzungen der persönlichen Ehre
findet ein Schlichtungsverfahren statt.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen und
- Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.
Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.
Ein erfolgloses Schlichtungsverfahren kann nur wiederholt werden, wenn sich beide Parteien schriftlich damit einverstanden erklären. Dasselbe gilt nach Zurücknahme des Antrags.
Der Schiedsmann ist für das Schlichtungsverfahren des Bezirkes zuständig, in dem die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner wohnt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schiedsmann bzw. an den stellvertretenden Schiedsmann.
Gesetzliche Grundlagen
Schiedsordnung des Landes Schleswig-Holstein