Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang online abgeben
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.
Hier können Sie Ihre Jahresmeldung Aalfischerei zu Erwerbszwecken nach § 4 Abs. 4 AalVO bei der oberen Fischereibehörde einreichen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Wie hoch sind die Kosten?
keine
Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?
30 - 60 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Abhängig vom Einzelfall ca. 1-4 Woche(n)
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Landesverordnung Aalfischerei
Merkblatt zur Aalfischerei
Wer kann mir helfen?
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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
Abteilung 3 - Tel. 04347 704 311
- aalbesatzmeldung@llur.landsh.de